AGB’s

Lieferung- und Zahlungsbedingungen

1.Geltungsbereich, Allgemeines

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nachstehend kurz LZB genannt – gelten für alle auch zukünftige Verträge über Verkäufe und Lieferungen Alexandra Tebart für Unternehmens- und Managementberatung, Coaching, Bildungsmarketing als Lieferant. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.1 Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

 

2. Lieferung

2.1 Der Versand der bestellten Ware erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn die Auslieferung durch uns selbst erfolgt.
2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

 

3. Berechnung

3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

 

5. Zahlungsbedingung, Zahlung

5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns für den Rechnungsausgleich bestimmte Betrag, spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt.

5.2 Bei der Überschreitung des Zahlungstermins befindet sich der Käufer vom 9. Rechnungstag (einschließlich) in Zahlungsverzug. Für den Eintritt der Zahlung von Verzugszinsen bedarf es keiner besonderen Mahnung, § 284 II BGB.
5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank – Diskontsatz, berechnet.
5.5 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.6 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

6. Versand

6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

 

7. Gewährleistung


7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

 

8. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für die Lieferung und Zahlungen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, sowie sämtliche sich ergebende Streitigkeiten ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Kleve oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Kleve gilt auch für Kunden aus dem Ausland.

 

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.

Änderungen vorbehalten

Mit der Auftragserklärung erklärt sich der Besteller mit unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

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